Büro Hamburg-Harburg
Neue Straße 4121073 Hamburg
Ein Steuerberater erstellt Ihre Steuererklärung, übermittelt sie elektronisch an das Finanzamt, prüft die Bescheide und verschafft Ihnen längere Abgabefristen (§ 149 Abs. 3 AO). Bei malia.tax in Hamburg erhalten Sie für Ihre Steuererklärung Steuerberater-Unterstützung aus einer Hand - deutschlandweit, international und auf Wunsch fließend auf Englisch.
Wir beraten natürliche Personen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Personenvereinigungen und ausländische Steuerpflichtige. Weil die steuerliche Deklaration nicht ortsgebunden ist, arbeiten wir digital mit Mandanten in ganz Deutschland und im Ausland. Unser Anspruch: Wir erklären Steuerrecht verständlich - auch für Gründer, die zum ersten Mal mit dem Finanzamt zu tun haben. Dahinter steht mehrjährige Erfahrung in der steuerlichen Beratung.
Unsere Leistungen rund um die Deklaration im Überblick:
Eine Feststellungserklärung dient der gesonderten - und bei mehreren Beteiligten einheitlichen - Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (§§ 179, 180 AO). Das Finanzamt stellt darin fest, wie hoch der Gewinn oder Verlust ist und wie er sich auf die Beteiligten verteilt. Erst danach fließen die Anteile in die persönlichen Einkommensteuererklärungen der Gesellschafter ein.
Abgeben müssen sie unter anderem:
Für die Feststellungserklärung gelten dieselben Abgabefristen wie für die Einkommensteuererklärung (§ 149 AO). Wir erstellen die Erklärung inklusive aller Anlagen, stimmen die Gewinnverteilung mit dem Gesellschaftsvertrag ab und übernehmen die Bescheidprüfung, sobald der Feststellungsbescheid vorliegt.
Die Körperschaftsteuererklärung ist die jährliche Steuererklärung von Kapitalgesellschaften und anderen Körperschaften. Der Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens (§ 23 Abs. 1 KStG), zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer (SolzG). Die Abgabe erfolgt elektronisch (§ 31 Abs. 1a KStG).
Wir erstellen die Körperschaftsteuererklärung samt Anlagen auf Basis Ihres Jahresabschlusses und reichen auf Wunsch Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuererklärung im Paket ein. Auch die laufende steuerliche Betreuung übernehmen wir auf Wunsch - sprechen Sie uns an.
Schüttet eine GmbH Gewinne an ihre Gesellschafter aus, muss sie Kapitalertragsteuer einbehalten: 25 Prozent der Kapitalerträge zuzüglich Solidaritätszuschlag (§ 43a Abs. 1 EStG). Die Steuer entsteht im Zeitpunkt des Zuflusses beim Gesellschafter (§ 44 Abs. 1 EStG). Die Kapitalertragsteuer-Anmeldung ist elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln (§ 45a Abs. 1 EStG).
Wir übernehmen die Kapitalertragsteueranmeldung fristgerecht, erstellen die Steuerbescheinigungen für die Gesellschafter und ordnen die Ausschüttung in deren private Steuererklärung ein. So greifen Unternehmens- und Privatebene sauber ineinander - ein Vorteil der Betreuung aus einer Hand.

Wer einen Steuerberater beauftragt, gewinnt gesetzlich Zeit. Ohne Beratung ist die Einkommensteuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres fällig (§ 149 Abs. 2 AO). Die Steuererklärung-Frist mit Steuerberater endet dagegen erst am letzten Februartag des Zweitfolgejahres (§ 149 Abs. 3 AO). Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO).
| Veranlagungszeitraum | Frist ohne Beratung | Frist mit Steuerberater |
|---|---|---|
| 2025 | 31. Juli 2026 (§ 149 Abs. 2 AO) | 1. März 2027 (§ 149 Abs. 3, § 108 Abs. 3 AO) |
| 2026 | 2. August 2027 (§ 149 Abs. 2, § 108 Abs. 3 AO) | 29. Februar 2028 (§ 149 Abs. 3 AO) |
| 2027 | 31. Juli 2028 (§ 149 Abs. 2 AO) | 28. Februar 2029 (§ 149 Abs. 3 AO) |
Wer die Frist versäumt, riskiert einen Verspätungszuschlag: 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens 25 Euro je angefangenem Monat der Verspätung (§ 152 Abs. 5 AO). Melden Sie sich deshalb frühzeitig - auch dann, wenn ältere Jahre noch offen sind. Wir verschaffen uns schnell einen Überblick und priorisieren die dringendsten Abgaben.
Fristen-Rechner Steuererklärung
Abgabefristen nach § 149 AO mit Verschiebung nach § 108 Abs. 3 AO, Verspätungszuschlag nach § 152 AO
Unverbindliche Orientierung, ersetzt keine Beratung. Gilt für Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen sowie Feststellungserklärungen nach § 149 AO (für 2022 bis 2024 mit den Übergangsfristen nach Art. 97 § 36 EGAO). Nicht berücksichtigt: Land- und Forstwirte mit abweichendem Wirtschaftsjahr, eine vorzeitige Anforderung durch das Finanzamt (§ 149 Abs. 4 AO) und individuell verlängerte Fristen. Bundesweite Feiertage sind eingerechnet; auf die hier angebotenen Fristenden fällt kein landesspezifischer Feiertag.
Über die gesetzlichen Termine hinaus kann das Finanzamt eine Fristverlängerung gewähren (§ 109 Abs. 1 AO). In beratenen Fällen ist eine Verlängerung über die gesetzliche Frist hinaus nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei Krankheit oder fehlenden Unterlagen ohne eigenes Verschulden (§ 109 Abs. 2 AO). Wir formulieren den Antrag, begründen ihn gegenüber dem Finanzamt und behalten alle laufenden Fristen für Sie im Blick.
Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen auf Basis der letzten Veranlagung fest. Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig (§ 37 Abs. 1 EStG), Gewerbesteuer-Vorauszahlungen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (§ 19 Abs. 1 GewStG). Weicht Ihr laufender Gewinn davon ab, können Sie die Steuervorauszahlung anpassen lassen (§ 37 Abs. 3 EStG).
Das lohnt sich in beide Richtungen:
Wir berechnen die voraussichtliche Steuer, stellen den Antrag und prüfen den geänderten Vorauszahlungsbescheid. Für Kapitalgesellschaften gilt das Verfahren über § 31 KStG entsprechend.
Für das Thema Steuererklärung Hamburg sind wir mit drei Büros vor Ort erreichbar:
Ein Termin vor Ort ist möglich, aber nicht nötig: Unterlagen übermitteln Sie digital, Besprechungen führen wir per Videokonferenz. So betreuen wir Mandanten in ganz Deutschland und im Ausland. Für ausländische Steuerpflichtige, Expats und Unternehmen mit grenzüberschreitenden Sachverhalten beraten wir fließend auf Englisch.
Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abhängig vom Gegenstandswert und dem Mittelwert sowie einer vollen Gebühr nach Tabelle A gemäß § 24 Abs. 1 StBVV. Auf Anfrage nennen wir Ihnen vorab eine konkrete Einschätzung für Ihren Fall.
Immer dann, wenn mehrere Einkunftsarten, Vermietung, Selbstständigkeit, Kapitalerträge oder Auslandsbezug zusammenkommen. Auch bei Abgabepflicht mit knapper Frist lohnt der Schritt: Mit Beratung verlängert sich die Abgabefrist gesetzlich (§ 149 Abs. 3 AO), und Fehler im Bescheid fallen bei der Bescheidprüfung auf.
Beruflich oder betrieblich veranlasste Steuerberatungskosten sind als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar, etwa für die Anlage N oder die Gewinnermittlung. Privat veranlasste Kosten, zum Beispiel für den Mantelbogen, sind seit 2006 nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar (Aufhebung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG a. F.).
Die Körperschaftsteuererklärung ist die Jahressteuererklärung von Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG sowie von Vereinen. Sie weist das zu versteuernde Einkommen aus, auf das derzeit 15 Prozent Körperschaftsteuer anfallen (§ 23 Abs. 1 KStG). Die Übermittlung an das Finanzamt erfolgt elektronisch (§ 31 Abs. 1a KStG).
Eine gesonderte und einheitliche Feststellung ist nötig, wenn mehrere Personen gemeinsam Einkünfte erzielen (§§ 179, 180 AO) - etwa in einer GbR, KG oder Erbengemeinschaft. Das Finanzamt stellt Gewinn und Verteilung fest; die Anteile fließen danach in die persönlichen Steuererklärungen der Beteiligten ein.
Eine Fristverlängerung beantragen Sie beim zuständigen Finanzamt mit nachvollziehbarer Begründung (§ 109 Abs. 1 AO). In beratenen Fällen ist eine Verlängerung über die gesetzliche Frist hinaus nur in Ausnahmefällen möglich (§ 109 Abs. 2 AO). Wir stellen und begründen den Antrag für Sie.
Ja. Das Finanzamt kann die Vorauszahlungen an die voraussichtliche Steuer des laufenden Jahres anpassen (§ 37 Abs. 3 EStG) - nach unten bei Gewinnrückgang, nach oben zur Vermeidung von Nachzahlungen. Wir berechnen die Grundlage und reichen den Antrag ein.
Sie möchten Ihre Steuererklärung abgeben - als Privatperson, Gesellschaft oder aus dem Ausland? Der nächste Schritt ist einfach: Beschreiben Sie uns Ihre Situation kurz über unser Kontaktformular oder senden Sie eine E-Mail an info@malia.tax. Nennen Sie dabei die Steuerart, die betroffenen Jahre und ob bereits Fristen laufen. Wir melden uns mit einer klaren Einschätzung zum Vorgehen zurück - auf Deutsch oder Englisch. Telefonisch erreichen Sie unser unter +49 40 30 37 38 90.





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