Büro Hamburg-Harburg
Neue Straße 4121073 Hamburg
Transparenz steht für uns an erster Stelle. Im folgenden Abschnitt finden Sie das Vorgehen bei einer Zusammenarbeit mit unserer Steuerkanzlei und erste Kalkulationen nach der Steuerberatervergütungsverordnung & der Stundensätze.
So läuft die Zusammenarbeit mit unserer Steuerkanzlei ab:
Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, dann vereinbaren Sie gerne mit uns einen persönlichen oder auch digitalen Gesprächstermin!
Nutzen Sie ein persönliches Erstgespräch, um uns kennenzulernen. Wir stellen Ihnen gerne unsere Kanzlei und unsere Leistungen vor, damit Sie einen ersten Eindruck von uns gewinnen können.
Überdies geben wir Ihnen eine Kosteneinschätzung zu Ihrem Anliegen, damit Sie wissen, mit welchen Kosten Sie planen können. Hierbei ist uns Transparenz auf beiden Seiten von Anfang an wichtig.
Wir bieten Honorare nach der Steuerberatervergütungsverordnung und nach Stundensätzen an. Insofern Sie bereits konkrete steuerliche Fragen haben, dann vereinbaren Sie ein Erstgespräch zu unseren jeweils geltenden Stundensätzen.

Wir bieten Honorare nach der Steuerberatervergütungsverordnung und nach Stundensätzen an.
Die Leistungen für Steuerberater werden in den meisten Fällen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (kurz „StBVV“) berechnet. Die Leistungen werden dabei aufgrund eines Gegenstandwertes und eines Mittelwertes sowie einer Auslagenpauschale vergütet. Die Auslagenpauschale beträgt jeweils 20,00 €. Weiterhin verstehen sich alle Honorare als Nettobetrag, daher erfolgen alle Honorare zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Nachfolgend haben wir Ihnen die gängigsten Leistungen sowie dazugehörigen Gegenstandswerte aufgeschrieben:
| Leistung | Gegenstandswert |
|---|---|
| Jahresabschluss | Bilanz + Umsatz / 2 |
| Ertragssteuererklärungen | Einkommen bzw. Gewinn vor Steuern |
| Umsatzsteuererklärung | 10 % des Jahresumsatzes |
| Finanzbuchhaltung | Höherer Betrag aus Jahresumsatz oder Aufwand |
| Einnahmen/Überschuss | Höherer Betrag aus Einnahmen oder Ausgaben |
Einige Leistungen werden in der StBVV nicht nach dem Gegenstandswert, sondern nach Zeitgebühren bzw. nach Stundensätzen vergütet. Hierunter fallen unter anderem die Vertretung bei Außenprüfungen, betriebswirtschaftliche Beratungen, Bescheidprüfungen oder Korrespondenz mit der Finanzverwaltung. Unsere geltenden Stundensätze verstehen sich zzgl. einer Auslagenpauschale sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer:
| Tätigkeit | Stundensatz |
|---|---|
| Steuerberater | 190,00 € (netto) |
| Fachliche Mitarbeiter | 120,00 € (netto) |
Die Steuerberatervergütungsverordnung im Wortlaut: gesetze-im-internet.de · Mehr Informationen zur Vergütung auf der Seite der Bundessteuerberaterkammer





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