Kanzlei

Transparentes Honorar Ihres Steuerberaters

Das Thema

Unser Honorar

Transparenz steht für uns an erster Stelle. Im folgenden Abschnitt finden Sie das Vorgehen bei einer Zusammenarbeit mit unserer Steuerkanzlei und erste Kalkulationen nach der Steuerberatervergütungsverordnung & der Stundensätze.

So arbeiten wir zusammen

Persönliches Erstgespräch

So läuft die Zusammenarbeit mit unserer Steuerkanzlei ab:

  1. Gesprächstermin vereinbaren

    Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, dann vereinbaren Sie gerne mit uns einen persönlichen oder auch digitalen Gesprächstermin!

  2. Persönliches Erstgespräch

    Nutzen Sie ein persönliches Erstgespräch, um uns kennenzulernen. Wir stellen Ihnen gerne unsere Kanzlei und unsere Leistungen vor, damit Sie einen ersten Eindruck von uns gewinnen können.

  3. Kosteneinschätzung

    Überdies geben wir Ihnen eine Kosteneinschätzung zu Ihrem Anliegen, damit Sie wissen, mit welchen Kosten Sie planen können. Hierbei ist uns Transparenz auf beiden Seiten von Anfang an wichtig.

  4. Honorar nach StBVV oder Stundensätzen

    Wir bieten Honorare nach der Steuerberatervergütungsverordnung und nach Stundensätzen an. Insofern Sie bereits konkrete steuerliche Fragen haben, dann vereinbaren Sie ein Erstgespräch zu unseren jeweils geltenden Stundensätzen.

Transparente Honorarberechnung am Schreibtisch
Erleben Sie unsere Transparenz

Auflistung unserer Honorare

Wir bieten Honorare nach der Steuerberatervergütungsverordnung und nach Stundensätzen an.

Honorar nach der Steuerberatervergütungsverordnung

Die Leistungen für Steuerberater werden in den meisten Fällen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (kurz „StBVV“) berechnet. Die Leistungen werden dabei aufgrund eines Gegenstandwertes und eines Mittelwertes sowie einer Auslagenpauschale vergütet. Die Auslagenpauschale beträgt jeweils 20,00 €. Weiterhin verstehen sich alle Honorare als Nettobetrag, daher erfolgen alle Honorare zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Nachfolgend haben wir Ihnen die gängigsten Leistungen sowie dazugehörigen Gegenstandswerte aufgeschrieben:

LeistungGegenstandswert
JahresabschlussBilanz + Umsatz / 2
ErtragssteuererklärungenEinkommen bzw. Gewinn vor Steuern
Umsatzsteuererklärung10 % des Jahresumsatzes
FinanzbuchhaltungHöherer Betrag aus Jahresumsatz oder Aufwand
Einnahmen/ÜberschussHöherer Betrag aus Einnahmen oder Ausgaben

Honorar nach Stundensätzen

Einige Leistungen werden in der StBVV nicht nach dem Gegenstandswert, sondern nach Zeitgebühren bzw. nach Stundensätzen vergütet. Hierunter fallen unter anderem die Vertretung bei Außenprüfungen, betriebswirtschaftliche Beratungen, Bescheidprüfungen oder Korrespondenz mit der Finanzverwaltung. Unsere geltenden Stundensätze verstehen sich zzgl. einer Auslagenpauschale sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer:

TätigkeitStundensatz
Steuerberater190,00 € (netto)
Fachliche Mitarbeiter120,00 € (netto)

Die Steuerberatervergütungsverordnung im Wortlaut: gesetze-im-internet.de · Mehr Informationen zur Vergütung auf der Seite der Bundessteuerberaterkammer

Zusammenarbeit mit Vertrauen

Mitgliedschaften & Partner

Steuerberaterverband HamburgSteuerberaterkammer HamburgFachhochschule KielDEUSEGPersonio - Zertifizierter Partner
Wo Sie uns finden

Unsere Standorte in Hamburg

Drei Büros in Hamburg - Harburg, City und Alstertal. Persönlich vor Ort oder digital per Videotermin.

Jetzt gemeinsam wachsen

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