Steuerberatung

Steuerberater für Erbschaftssteuer in Hamburg: Erbschaft und Nachfolge sicher planen

Ein Steuerberater für Erbschaftssteuer sorgt dafür, dass Vermögen so übergeht, wie Sie es sich wünschen - und dass dabei nicht mehr Steuer anfällt als nötig. Bei malia.tax in Hamburg begleiten wir Erbschaften, Schenkungen und Unternehmensnachfolgen von der ersten Überlegung bis zum Steuerbescheid. Mit Fachwissen, mit Fingerspitzengefühl und mit einem klaren nächsten Schritt.

Ein Erbfall ist keine Akte, sondern ein Einschnitt im Leben einer Familie. Genau deshalb erklären wir jeden Schritt in Alltagssprache, nennen konkrete Zahlen und sagen ehrlich, was möglich ist und was nicht.

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Erbschaftssteuer Beratung: Wann ein Steuerberater den Unterschied macht

Ob Sie nach „Steuerberater Erbschaftssteuer“ oder „Beratung Erbschaftssteuer“ suchen - gemeint ist immer dasselbe: fachkundige Begleitung, bevor Entscheidungen fallen. Die Erbschaftsteuer (im Alltag oft „Erbschaftssteuer“ geschrieben) und die Schenkungsteuer sind im selben Gesetz geregelt, dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Beide Steuern folgen denselben Freibeträgen und Steuerklassen. Der große Unterschied: Eine Schenkung planen Sie zu Lebzeiten - und genau darin liegt der größte Gestaltungsspielraum.

Eine Beratung zur Erbschaftssteuer lohnt sich typischerweise in diesen Situationen:

  • Vor dem Erbfall: Sie möchten Vermögen an Kinder oder Enkel übertragen, ein Testament aufsetzen oder die Nachfolge im Familienunternehmen regeln.
  • Im Erbfall: Sie haben geerbt und müssen den Erwerb innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt anzeigen - oft mit Immobilien, Depots oder Unternehmensanteilen im Nachlass.
  • In der Erbengemeinschaft: Mehrere Erben müssen den Nachlass bewerten, auseinandersetzen und die Erbschaftsteuererklärung abgeben.
  • Nach dem Bescheid: Das Finanzamt hat eine Immobilie zu hoch bewertet oder einen Freibetrag nicht anerkannt - wir prüfen den Bescheid und legen Einspruch ein.
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Freibeträge, Steuerklassen und Fristen: die Grundlagen der Erbschaftsteuer

Wie viel Erbschaftsteuer anfällt, hängt von drei Faktoren ab: dem Wert des Erwerbs, dem Verwandtschaftsgrad (er bestimmt Freibetrag und Steuerklasse) und den Übertragungen der letzten zehn Jahre. Die persönlichen Freibeträge gelten je Erwerber und können alle zehn Jahre neu genutzt werden (Stand 2026):

ErwerberFreibetragSteuerklasseSteuersatz
Ehegatte / eingetragener Lebenspartner500.000 €I7 - 30 %
Kinder, Stiefkinder (und Enkel, wenn deren Elternteil verstorben ist)400.000 €I7 - 30 %
Enkel200.000 €I7 - 30 %
Eltern und Großeltern (im Erbfall)100.000 €I7 - 30 %
Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder20.000 €II15 - 43 %
Alle übrigen Personen (z. B. Lebensgefährten, Freunde)20.000 €III30 - 50 %

Hinzu kommen Versorgungsfreibeträge für Ehegatten (256.000 €) und Kinder (bis 52.000 €, altersabhängig) sowie der Freibetrag für Hausrat (41.000 €) und andere bewegliche Gegenstände (12.000 €) in Steuerklasse I. Wichtig für die Organisation: Jeder Erwerb ist dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten anzuzeigen; die Erbschaftsteuererklärung selbst wird erst nach Aufforderung durch das Finanzamt fällig.

Erbschaftsteuer berechnen: Rechner oder Beratung?

Ein Erbschaftssteuerrechner im Internet liefert eine erste Größenordnung: Wert minus Freibetrag, multipliziert mit dem Steuersatz der Steuerklasse. Was ein Erbschaftsteuer-Rechner nicht abbildet, entscheidet in der Praxis über fünfstellige Beträge: die richtige Bewertung von Immobilien und Unternehmensanteilen, Vorschenkungen aus den letzten zehn Jahren, Nachlassverbindlichkeiten, die Verschonung von Betriebsvermögen oder das steuerfreie Familienheim. Unsere Empfehlung: Nutzen Sie den Rechner für die erste Orientierung - und lassen Sie die tatsächliche Steuer von einem Steuerberater für Erbschaftssteuer berechnen, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Erbschaftsteuer-Rechner

Freibetrag, Steuerklasse und Steuersatz nach §§ 15, 16, 19 ErbStG (Stand 2026)

Nach Abzug von Schulden und Nachlasskosten

Von derselben Person, Wert zum damaligen Zeitpunkt

Unverbindliche Orientierung, ersetzt keine Beratung. Der Rechner arbeitet mit dem Wert, den Sie eingeben. Nicht berücksichtigt sind unter anderem die Bewertung von Immobilien und Unternehmensanteilen, Versorgungsfreibeträge, Hausrat-Freibeträge, das steuerfreie Familienheim, die Verschonung von Betriebsvermögen und die tatsächlich gezahlte Steuer auf Vorschenkungen (§ 14 ErbStG, hier vereinfacht nach heutigem Recht).

Unterzeichnung eines Testaments
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Erbschaftssteuer auf Immobilien: Familienheim, Bewertung und Nießbrauch

Immobilien sind in vielen Nachlässen ein großer Posten - und ihre Bewertung führt häufig zu Diskussionen mit dem Finanzamt. Seit der Reform der Immobilienbewertung 2023 setzen die Finanzämter Grundstücke deutlich näher am Marktwert an. Drei Regeln sollten Sie kennen:

  • Familienheim: Das selbst bewohnte Haus oder die Wohnung geht an den Ehegatten steuerfrei über, wenn er dort mindestens zehn Jahre weiter wohnt. Für Kinder gilt dasselbe bis zu einer Wohnfläche von 200 m². Wer vorher auszieht oder verkauft, verliert die Befreiung rückwirkend - außer aus zwingenden Gründen wie Pflegebedürftigkeit.
  • Bewertung: Das Finanzamt bewertet nach dem Bewertungsgesetz (Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren). Liegt der tatsächliche Wert niedriger, können Sie ihn mit einem Verkehrswertgutachten nachweisen. Vermietete Wohnimmobilien werden nur mit 90 % ihres Werts angesetzt.
  • Nießbrauch: Wer eine Immobilie verschenkt und sich das Nießbrauchsrecht (das Recht, weiter darin zu wohnen oder die Mieten zu erhalten) vorbehält, mindert den steuerpflichtigen Wert der Schenkung erheblich - und behält die wirtschaftliche Sicherheit.

Die Erbschaftssteuer auf Immobilien lässt sich also nicht wegdiskutieren, aber sie lässt sich planen. Wir prüfen für jede Immobilie, welcher Weg - Familienheim, Gutachten, Schenkung mit Nießbrauch oder Übertragung in eine Familiengesellschaft - im konkreten Fall die niedrigste Belastung ergibt.

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Unternehmensnachfolge und Nachfolgeplanung: Betriebsvermögen richtig übertragen

Für Unternehmerfamilien ist die Nachfolgeplanung gleichzeitig strategische Aufgabe und Steuerfrage. Das Erbschaftsteuerrecht begünstigt Betriebsvermögen erheblich: Bei der Regelverschonung bleiben 85 % des begünstigten Vermögens steuerfrei, bei der Optionsverschonung 100 % - vorausgesetzt, der Betrieb wird fünf beziehungsweise sieben Jahre fortgeführt und die Lohnsumme bleibt stabil. Verwaltungsvermögen, also nicht betriebsnotwendige Immobilien, Wertpapiere oder hohe Liquidität, ist von der Begünstigung ausgenommen und muss vorher sauber abgegrenzt werden.

Wir begleiten die Unternehmensnachfolge Schritt für Schritt: Unternehmensbewertung, Prüfung des Verwaltungsvermögens, Wahl zwischen Schenkung, Verkauf oder Familienholding, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen mit dem Notar und Ihrem Anwalt - und die Erbschaftsteuererklärung, wenn es so weit ist. Auf Wunsch ziehen wir Wirtschaftsprüfer, Rechts- oder Unternehmensberater hinzu, damit alle Fragen aus einer Hand beantwortet werden.

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Erbengemeinschaft, Testament und Erbfall: Organisation nach dem Todesfall

Nach einem Todesfall laufen die Fristen, während die Familie trauert. Wir übernehmen die Organisation: Anzeige beim Finanzamt innerhalb von drei Monaten, Zusammenstellung des Nachlasses, Bewertung von Immobilien, Depots und Beteiligungen, Abzug der Nachlassverbindlichkeiten (Schulden, Beerdigungskosten, Kosten der Nachlassregelung) und die Erbschaftsteuererklärung für jeden einzelnen Erben.

In einer Erbengemeinschaft sorgen wir für eine faire und steuerlich sinnvolle Auseinandersetzung - etwa wenn ein Erbe die Immobilie übernehmen und die anderen ausgezahlt werden sollen. Testamentsvollstreckung gehört zu unseren Leistungen - wir arbeiten mit dem Testamentsvollstrecker zusammen oder begleiten die Abwicklung des Nachlasses. Und wir prüfen jeden Bescheid, bevor Sie zahlen.

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Was kostet ein Steuerberater für Erbschaftssteuer?

Das Honorar richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Für die Erbschaftsteuererklärung ist der Wert des Nachlasses der Gegenstandswert; Beratungs- und Gestaltungsleistungen rechnen wir nach Zeit ab - bei malia.tax mit 190 € netto je Stunde für Steuerberater und 120 € netto für fachliche Mitarbeiter. Im Erstgespräch lernen wir Ihre Situation kennen und geben Ihnen eine konkrete Kosteneinschätzung; konkrete Fachfragen rechnen wir nach Stundensatz ab. Gut zu wissen: Die Kosten für die Erbschaftsteuererklärung sind als Kosten der Nachlassregelung von der Erbschaftsteuer abziehbar.

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Ihr Steuerberater für Erbschaftssteuer in Hamburg: Alstertal, Walddörfer und ganz Hamburg

malia.tax ist eine inhabergeführte Steuerberatungsgesellschaft mit drei Standorten in Hamburg: in der City (Domstraße 10), in Harburg (Neue Straße 41) und im Alstertal (Wellingsbüttler Weg 117). Bei Erbschaft und Nachfolge richten wir uns besonders an Familien und Unternehmer aus dem Hamburger Norden - aus dem Alstertal, aus Wellingsbüttel, Poppenbüttel, Sasel, Hummelsbüttel, Duvenstedt und Lemsahl-Mellingstedt. Wer „Steuerberater Erbschaftssteuer in der Nähe“ sucht, erreicht uns persönlich in der Kanzlei oder digital per Videotermin und DATEV-Schnittstelle. Als „Steuerberater Hamburg Walddörfer“ sind wir für Sasel, Duvenstedt, Lemsahl-Mellingstedt und die umliegenden Stadtteile persönlich in der Kanzlei oder digital gut erreichbar.

Ihr Ansprechpartner für Erbschaft und Nachfolgeplanung ist Partner Jelko Hubert - Steuerberater seit 2018, Beratungsschwerpunkt Nachfolgeplanung. Zusammen mit Partner Kevin Konicke, der zu Fragen des internationalen Steuerrechts berät, decken wir auch Nachfolgen mit Auslandsbezug ab - zum Beispiel Immobilien im Ausland oder Erben mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands. Alle Leistungen bieten wir auch auf Englisch an.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Erbschaftssteuer

Was kostet ein Steuerberater für Erbschaftssteuer?

Die Gebühr für die Erbschaftsteuererklärung richtet sich nach der StBVV und dem Wert des Nachlasses; Beratung und Gestaltung rechnen wir nach Zeit ab (190 € netto je Stunde Steuerberater, 120 € netto fachliche Mitarbeiter). Die Kosten der Erklärung mindern die Erbschaftsteuer als Nachlassregelungskosten.

Wer hilft bei der Erbschaftssteuer Beratung - Steuerberater oder Anwalt?

Der Steuerberater berechnet die Steuer, gestaltet Schenkungen und Nachfolgen und erstellt die Erbschaftsteuererklärung. Für Testament und Erbvertrag arbeiten wir mit Notaren und Fachanwälten für Erbrecht zusammen.

Wann fällt keine Erbschaftssteuer auf Immobilien an?

Wenn der Ehegatte oder ein Kind das Familienheim übernimmt und mindestens zehn Jahre selbst bewohnt (bei Kindern bis 200 m² Wohnfläche). Darüber hinaus gilt der persönliche Freibetrag - etwa 400.000 € je Kind.

Kann man die Erbschaftsteuer umgehen - legal?

Ja, durch frühzeitige Schenkungen im Zehnjahresrhythmus, Nießbrauchsvorbehalt, Familienpool, die Nutzung aller Freibeträge und die Verschonung von Betriebsvermögen. Welche Kombination passt, hängt von Vermögen, Familie und Zeithorizont ab.

Wie genau ist ein Erbschaftssteuerrechner?

Ein Rechner liefert die Größenordnung aus Wert, Freibetrag und Steuersatz. Bewertung von Immobilien, Vorschenkungen, Nachlassverbindlichkeiten und Verschonungsregeln bildet er nicht ab - hier entscheidet die Beratung über fünfstellige Beträge.

Wo finde ich einen Steuerberater Erbschaftssteuer in der Nähe?

In Hamburg erreichen Sie malia.tax in der City (Domstraße 10), in Harburg (Neue Straße 41) und im Alstertal (Wellingsbüttler Weg 117) - persönlich oder digital per Videotermin. Alle Leistungen bieten wir auch auf Englisch an.

Was passiert, wenn ich die Anzeigefrist von drei Monaten versäume?

Die Anzeigepflicht bleibt bestehen; das Finanzamt erfährt ohnehin von Banken, Notaren und Nachlassgerichten. Melden Sie sich trotzdem umgehend - wir holen die Anzeige nach und klären den weiteren Ablauf mit dem Finanzamt.

Ihr nächster Schritt

Nächster Schritt: Erstgespräch in Hamburg oder digital

Ob Erbfall, Schenkung oder Unternehmensnachfolge: Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@malia.tax, nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie an unter +49 (0)40 30 37 38 90. Im Erstgespräch lernen wir Ihre Situation kennen und geben Ihnen eine Kosteneinschätzung - damit Sie mit einem klaren Plan weitergehen können.

Zusammenarbeit mit Vertrauen

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Unsere Standorte in Hamburg

Drei Büros in Hamburg - Harburg, City und Alstertal. Persönlich vor Ort oder digital per Videotermin.

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