Büro Hamburg-Harburg
Neue Straße 4121073 Hamburg
Ein Steuerberater für Erbschaftssteuer sorgt dafür, dass Vermögen so übergeht, wie Sie es sich wünschen - und dass dabei nicht mehr Steuer anfällt als nötig. Bei malia.tax in Hamburg begleiten wir Erbschaften, Schenkungen und Unternehmensnachfolgen von der ersten Überlegung bis zum Steuerbescheid. Mit Fachwissen, mit Fingerspitzengefühl und mit einem klaren nächsten Schritt.
Ein Erbfall ist keine Akte, sondern ein Einschnitt im Leben einer Familie. Genau deshalb erklären wir jeden Schritt in Alltagssprache, nennen konkrete Zahlen und sagen ehrlich, was möglich ist und was nicht.
Ob Sie nach „Steuerberater Erbschaftssteuer“ oder „Beratung Erbschaftssteuer“ suchen - gemeint ist immer dasselbe: fachkundige Begleitung, bevor Entscheidungen fallen. Die Erbschaftsteuer (im Alltag oft „Erbschaftssteuer“ geschrieben) und die Schenkungsteuer sind im selben Gesetz geregelt, dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Beide Steuern folgen denselben Freibeträgen und Steuerklassen. Der große Unterschied: Eine Schenkung planen Sie zu Lebzeiten - und genau darin liegt der größte Gestaltungsspielraum.
Eine Beratung zur Erbschaftssteuer lohnt sich typischerweise in diesen Situationen:
Wie viel Erbschaftsteuer anfällt, hängt von drei Faktoren ab: dem Wert des Erwerbs, dem Verwandtschaftsgrad (er bestimmt Freibetrag und Steuerklasse) und den Übertragungen der letzten zehn Jahre. Die persönlichen Freibeträge gelten je Erwerber und können alle zehn Jahre neu genutzt werden (Stand 2026):
| Erwerber | Freibetrag | Steuerklasse | Steuersatz |
|---|---|---|---|
| Ehegatte / eingetragener Lebenspartner | 500.000 € | I | 7 - 30 % |
| Kinder, Stiefkinder (und Enkel, wenn deren Elternteil verstorben ist) | 400.000 € | I | 7 - 30 % |
| Enkel | 200.000 € | I | 7 - 30 % |
| Eltern und Großeltern (im Erbfall) | 100.000 € | I | 7 - 30 % |
| Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder | 20.000 € | II | 15 - 43 % |
| Alle übrigen Personen (z. B. Lebensgefährten, Freunde) | 20.000 € | III | 30 - 50 % |
Hinzu kommen Versorgungsfreibeträge für Ehegatten (256.000 €) und Kinder (bis 52.000 €, altersabhängig) sowie der Freibetrag für Hausrat (41.000 €) und andere bewegliche Gegenstände (12.000 €) in Steuerklasse I. Wichtig für die Organisation: Jeder Erwerb ist dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten anzuzeigen; die Erbschaftsteuererklärung selbst wird erst nach Aufforderung durch das Finanzamt fällig.
Ein Erbschaftssteuerrechner im Internet liefert eine erste Größenordnung: Wert minus Freibetrag, multipliziert mit dem Steuersatz der Steuerklasse. Was ein Erbschaftsteuer-Rechner nicht abbildet, entscheidet in der Praxis über fünfstellige Beträge: die richtige Bewertung von Immobilien und Unternehmensanteilen, Vorschenkungen aus den letzten zehn Jahren, Nachlassverbindlichkeiten, die Verschonung von Betriebsvermögen oder das steuerfreie Familienheim. Unsere Empfehlung: Nutzen Sie den Rechner für die erste Orientierung - und lassen Sie die tatsächliche Steuer von einem Steuerberater für Erbschaftssteuer berechnen, bevor Sie Entscheidungen treffen.
Erbschaftsteuer-Rechner
Freibetrag, Steuerklasse und Steuersatz nach §§ 15, 16, 19 ErbStG (Stand 2026)
Unverbindliche Orientierung, ersetzt keine Beratung. Der Rechner arbeitet mit dem Wert, den Sie eingeben. Nicht berücksichtigt sind unter anderem die Bewertung von Immobilien und Unternehmensanteilen, Versorgungsfreibeträge, Hausrat-Freibeträge, das steuerfreie Familienheim, die Verschonung von Betriebsvermögen und die tatsächlich gezahlte Steuer auf Vorschenkungen (§ 14 ErbStG, hier vereinfacht nach heutigem Recht).

Immobilien sind in vielen Nachlässen ein großer Posten - und ihre Bewertung führt häufig zu Diskussionen mit dem Finanzamt. Seit der Reform der Immobilienbewertung 2023 setzen die Finanzämter Grundstücke deutlich näher am Marktwert an. Drei Regeln sollten Sie kennen:
Die Erbschaftssteuer auf Immobilien lässt sich also nicht wegdiskutieren, aber sie lässt sich planen. Wir prüfen für jede Immobilie, welcher Weg - Familienheim, Gutachten, Schenkung mit Nießbrauch oder Übertragung in eine Familiengesellschaft - im konkreten Fall die niedrigste Belastung ergibt.
„Erbschaftsteuer umgehen“ klingt nach Trick. Gemeint ist etwas Seriöses: Der Gesetzgeber lässt bewusst Spielräume, die eine frühzeitige Nachfolgeplanung nutzt. Die wirksamsten Instrumente:
Was wir nicht anbieten: Heilsversprechen. Jede Gestaltung hat Voraussetzungen und Fristen. Wir sagen Ihnen, was in Ihrer Situation trägt - und was nicht.
Für Unternehmerfamilien ist die Nachfolgeplanung gleichzeitig strategische Aufgabe und Steuerfrage. Das Erbschaftsteuerrecht begünstigt Betriebsvermögen erheblich: Bei der Regelverschonung bleiben 85 % des begünstigten Vermögens steuerfrei, bei der Optionsverschonung 100 % - vorausgesetzt, der Betrieb wird fünf beziehungsweise sieben Jahre fortgeführt und die Lohnsumme bleibt stabil. Verwaltungsvermögen, also nicht betriebsnotwendige Immobilien, Wertpapiere oder hohe Liquidität, ist von der Begünstigung ausgenommen und muss vorher sauber abgegrenzt werden.
Wir begleiten die Unternehmensnachfolge Schritt für Schritt: Unternehmensbewertung, Prüfung des Verwaltungsvermögens, Wahl zwischen Schenkung, Verkauf oder Familienholding, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen mit dem Notar und Ihrem Anwalt - und die Erbschaftsteuererklärung, wenn es so weit ist. Auf Wunsch ziehen wir Wirtschaftsprüfer, Rechts- oder Unternehmensberater hinzu, damit alle Fragen aus einer Hand beantwortet werden.
Nach einem Todesfall laufen die Fristen, während die Familie trauert. Wir übernehmen die Organisation: Anzeige beim Finanzamt innerhalb von drei Monaten, Zusammenstellung des Nachlasses, Bewertung von Immobilien, Depots und Beteiligungen, Abzug der Nachlassverbindlichkeiten (Schulden, Beerdigungskosten, Kosten der Nachlassregelung) und die Erbschaftsteuererklärung für jeden einzelnen Erben.
In einer Erbengemeinschaft sorgen wir für eine faire und steuerlich sinnvolle Auseinandersetzung - etwa wenn ein Erbe die Immobilie übernehmen und die anderen ausgezahlt werden sollen. Testamentsvollstreckung gehört zu unseren Leistungen - wir arbeiten mit dem Testamentsvollstrecker zusammen oder begleiten die Abwicklung des Nachlasses. Und wir prüfen jeden Bescheid, bevor Sie zahlen.
Das Honorar richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Für die Erbschaftsteuererklärung ist der Wert des Nachlasses der Gegenstandswert; Beratungs- und Gestaltungsleistungen rechnen wir nach Zeit ab - bei malia.tax mit 190 € netto je Stunde für Steuerberater und 120 € netto für fachliche Mitarbeiter. Im Erstgespräch lernen wir Ihre Situation kennen und geben Ihnen eine konkrete Kosteneinschätzung; konkrete Fachfragen rechnen wir nach Stundensatz ab. Gut zu wissen: Die Kosten für die Erbschaftsteuererklärung sind als Kosten der Nachlassregelung von der Erbschaftsteuer abziehbar.
malia.tax ist eine inhabergeführte Steuerberatungsgesellschaft mit drei Standorten in Hamburg: in der City (Domstraße 10), in Harburg (Neue Straße 41) und im Alstertal (Wellingsbüttler Weg 117). Bei Erbschaft und Nachfolge richten wir uns besonders an Familien und Unternehmer aus dem Hamburger Norden - aus dem Alstertal, aus Wellingsbüttel, Poppenbüttel, Sasel, Hummelsbüttel, Duvenstedt und Lemsahl-Mellingstedt. Wer „Steuerberater Erbschaftssteuer in der Nähe“ sucht, erreicht uns persönlich in der Kanzlei oder digital per Videotermin und DATEV-Schnittstelle. Als „Steuerberater Hamburg Walddörfer“ sind wir für Sasel, Duvenstedt, Lemsahl-Mellingstedt und die umliegenden Stadtteile persönlich in der Kanzlei oder digital gut erreichbar.
Ihr Ansprechpartner für Erbschaft und Nachfolgeplanung ist Partner Jelko Hubert - Steuerberater seit 2018, Beratungsschwerpunkt Nachfolgeplanung. Zusammen mit Partner Kevin Konicke, der zu Fragen des internationalen Steuerrechts berät, decken wir auch Nachfolgen mit Auslandsbezug ab - zum Beispiel Immobilien im Ausland oder Erben mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands. Alle Leistungen bieten wir auch auf Englisch an.
Die Gebühr für die Erbschaftsteuererklärung richtet sich nach der StBVV und dem Wert des Nachlasses; Beratung und Gestaltung rechnen wir nach Zeit ab (190 € netto je Stunde Steuerberater, 120 € netto fachliche Mitarbeiter). Die Kosten der Erklärung mindern die Erbschaftsteuer als Nachlassregelungskosten.
Der Steuerberater berechnet die Steuer, gestaltet Schenkungen und Nachfolgen und erstellt die Erbschaftsteuererklärung. Für Testament und Erbvertrag arbeiten wir mit Notaren und Fachanwälten für Erbrecht zusammen.
Wenn der Ehegatte oder ein Kind das Familienheim übernimmt und mindestens zehn Jahre selbst bewohnt (bei Kindern bis 200 m² Wohnfläche). Darüber hinaus gilt der persönliche Freibetrag - etwa 400.000 € je Kind.
Ja, durch frühzeitige Schenkungen im Zehnjahresrhythmus, Nießbrauchsvorbehalt, Familienpool, die Nutzung aller Freibeträge und die Verschonung von Betriebsvermögen. Welche Kombination passt, hängt von Vermögen, Familie und Zeithorizont ab.
Ein Rechner liefert die Größenordnung aus Wert, Freibetrag und Steuersatz. Bewertung von Immobilien, Vorschenkungen, Nachlassverbindlichkeiten und Verschonungsregeln bildet er nicht ab - hier entscheidet die Beratung über fünfstellige Beträge.
In Hamburg erreichen Sie malia.tax in der City (Domstraße 10), in Harburg (Neue Straße 41) und im Alstertal (Wellingsbüttler Weg 117) - persönlich oder digital per Videotermin. Alle Leistungen bieten wir auch auf Englisch an.
Die Anzeigepflicht bleibt bestehen; das Finanzamt erfährt ohnehin von Banken, Notaren und Nachlassgerichten. Melden Sie sich trotzdem umgehend - wir holen die Anzeige nach und klären den weiteren Ablauf mit dem Finanzamt.
Ob Erbfall, Schenkung oder Unternehmensnachfolge: Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@malia.tax, nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie an unter +49 (0)40 30 37 38 90. Im Erstgespräch lernen wir Ihre Situation kennen und geben Ihnen eine Kosteneinschätzung - damit Sie mit einem klaren Plan weitergehen können.





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