Steuerberatung

Steuerberater internationales Steuerrecht in Hamburg: Inbound und Outbound aus einer Hand

Ein Steuerberater (internationales Steuerrecht) klärt, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf - und sorgt dafür, dass Sie nicht doppelt zahlen. Bei malia.tax in Hamburg beraten wir Unternehmen und Privatpersonen bei allen grenzüberschreitenden Sachverhalten: vom Wegzug ins Ausland über die Betriebsstätte bis zur Verrechnungspreisdokumentation. Verständlich erklärt, auf Augenhöhe, auf Deutsch und Englisch.

Grenzüberschreitende Steuerfragen sind längst kein Thema mehr nur für Konzerne. Der Mittelständler mit Vertrieb in den USA, die Gründerin, die nach Lissabon zieht, der Ingenieur, der zwei Jahre nach Norwegen entsandt wird, oder die Familie mit Ferienhaus in Spanien: Sie alle treffen auf zwei Steuersysteme gleichzeitig. Unsere Aufgabe ist es, daraus einen klaren Plan zu machen.

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Internationale Steuerberatung: Wann ein Sachverhalt grenzüberschreitend wird

Das deutsche Steuerrecht unterscheidet zwei Gruppen. Wer in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist unbeschränkt steuerpflichtig - mit seinem gesamten Welteinkommen. Wer im Ausland lebt, aber Einkünfte aus Deutschland bezieht, ist beschränkt steuerpflichtig - nur mit diesen inländischen Einkünften. Aus diesen zwei Richtungen ergeben sich die klassischen Fallgruppen:

  • Outbound: Ein deutsches Unternehmen oder eine in Deutschland lebende Person wird im Ausland tätig - Tochtergesellschaft, Betriebsstätte, Auslandsimmobilie, Wegzug, Entsendung.
  • Inbound: Ein ausländisches Unternehmen oder eine Person aus dem Ausland erzielt Einkünfte in Deutschland - Zuzug, deutsche Betriebsstätte, Vermietung, Beteiligungen, Künstler- und Lizenzeinkünfte.

In beiden Richtungen greifen nationale Vorschriften, das Außensteuergesetz (AStG) und die Doppelbesteuerungsabkommen ineinander. Wer das früh strukturiert, spart Steuern und vermeidet Nachzahlungen; wer es spät bemerkt, braucht Abwehrberatung. Wir bieten beides.

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Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Wer darf besteuern?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein Vertrag zwischen zwei Staaten, der das Besteuerungsrecht aufteilt. Deutschland hat mit über 90 Staaten ein DBA geschlossen. Die Abkommen folgen meist dem OECD-Musterabkommen und regeln drei Kernfragen: In welchem Staat ist eine Person ansässig (Wohnsitz, Mittelpunkt der Lebensinteressen)? Welcher Staat darf welche Einkunftsart besteuern - Unternehmensgewinne, Arbeitslohn, Dividenden, Zinsen, Lizenzen, Immobilien? Und wie wird die Doppelbesteuerung vermieden - durch Freistellung (Deutschland stellt frei, meist mit Progressionsvorbehalt) oder Anrechnung der ausländischen Steuer?

Typische Anwendungsfälle in unserer Beratung: die 183-Tage-Regel bei Auslandseinsätzen von Arbeitnehmern, Quellensteuer auf Dividenden und Lizenzen, Ansässigkeitsbescheinigungen, Erstattungs- und Freistellungsanträge beim Bundeszentralamt für Steuern sowie die richtige Anwendung des DBA in der deutschen Steuererklärung. Begriffe wie Betriebsstätte, Ansässigkeit oder Quellensteuer werden im DBA anders definiert als im nationalen Recht - eine häufige Fehlerquelle in der Praxis.

Notarielle Unterzeichnung
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Wegzugsbesteuerung Privatpersonen: Was vor dem Umzug ins Ausland zu klären ist

Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 Außensteuergesetz betrifft Privatpersonen, die mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, auch ausländische Gesellschaften) halten und ihren deutschen Wohnsitz aufgeben. Deutschland behandelt den Wegzug wie einen fiktiven Verkauf der Anteile: Die stillen Reserven - die Differenz zwischen Anschaffungskosten und aktuellem Wert - werden besteuert, obwohl kein Geld geflossen ist. Voraussetzung ist, dass Sie in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren.

Stichwort Wegzugsbesteuerung Deutschland: Seit 2025 gilt sie zusätzlich für Anteile an Investmentfonds und ETFs, wenn die Beteiligung mindestens 1 % beträgt oder die Anschaffungskosten mehr als 500.000 € betragen. Die Steuer kann auf Antrag in sieben Jahresraten gezahlt werden, meist gegen Sicherheitsleistung. Wer innerhalb von sieben Jahren nach Deutschland zurückkehrt (verlängerbar auf zwölf Jahre), kann die Steuer rückgängig machen - wenn die Anteile in der Zwischenzeit nicht verkauft wurden.

Unsere Beratung setzt vor dem Umzug an: Wir berechnen die voraussichtliche Wegzugsteuer, prüfen mögliche Gestaltungsoptionen, stellen Anträge auf Ratenzahlung und begleiten die Abmeldung. Bei einem Wegzug in ein Niedrigsteuerland prüfen wir zusätzlich die erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG). Ebenso beim Zuzug nach Deutschland: Step-up der Anschaffungskosten und Prüfung bestehender ausländischer Strukturen.

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Steuerberatung internationales Steuerrecht für Unternehmen: Betriebsstätte, Verrechnungspreise, Entsendung

Für Unternehmen entscheidet die richtige Struktur über Steuerlast und Verwaltungsaufwand. Unsere Leistungen im Überblick:

  • Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft: Wann begründet eine Baustelle, ein Vertreter oder ein Homeoffice im Ausland eine Betriebsstätte? Wir planen Gründung, Gewinnabgrenzung, Buchführung und Erklärungspflichten von Betriebsstätten - in beide Richtungen.
  • Verrechnungspreise - Steuerrecht und Dokumentation: Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen müssen dem Fremdvergleich standhalten (§ 1 AStG). Wir bestimmen Verrechnungspreise, erstellen die Dokumentation nach § 90 AO und verteidigen sie in der Betriebsprüfung.
  • Quellensteuer: Steueranmeldungen und Freistellungen für ausländische Künstler, Sportler und Lizenzgeber nach § 50a EStG.
  • Umsatzsteuer: Umsatzsteuerliche Beratung bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen sowie Vorsteuervergütungsanträge.
  • Mitarbeiterentsendung: Lohnsteuer und Sozialversicherung bei Entsendungen, 183-Tage-Regel, Nettolohnvereinbarungen.

Zu unserem Erfahrungsschatz zählen Sachverhalte mit den USA, Großbritannien, Kanada, Norwegen, Frankreich, Luxemburg, Österreich und Spanien. Bei uns erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand - von der Planung bis zur Erklärung.

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Steuererklärung für Grenzgänger, Grenzpendler und Expatriates

Wer in einem Staat wohnt und im anderen arbeitet, muss die Einkünfte in beiden Staaten richtig erklären. Für Grenzgänger enthalten die Abkommen mit Österreich, Frankreich und der Schweiz besondere Regeln; für alle anderen Fälle gilt die allgemeine DBA-Systematik mit Freistellung oder Anrechnung. Wir erstellen die deutsche Steuererklärung für Grenzgänger und Grenzpendler und kümmern uns um die notwendigen Freistellungsanträge.

Expatriates, die nach Hamburg kommen, unterstützen wir von der ersten Steuererklärung an: unbeschränkte Steuerpflicht, Behandlung von Auslandseinkünften und ausländischen Depots, Progressionsvorbehalt, Rentenversicherungs- und Sozialversicherungsfragen - auf Wunsch vollständig in englischer Sprache und digital.

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Abwehrberatung, laufende Beratung, Gestaltung: unsere Arbeitsweise

Internationale Steuerberatung bedeutet bei uns drei Dinge, die nahtlos ineinandergreifen:

  • Gestaltungsberatung: Bevor Sie handeln - Wegzug, Gründung, Investition - entwickeln wir die steuerlich sinnvolle Struktur und rechnen Alternativen durch.
  • Laufende Beratung: Steuererklärungen, Betriebsstättenbuchführung, Verrechnungspreisdokumentation, Fristenüberwachung in beiden Staaten.
  • Abwehrberatung: Wenn das Finanzamt anders rechnet - Vertretung bei Außenprüfungen mit Auslandsbezug, Bescheidprüfung und Einspruch.

Sie erhalten alles aus einer Hand, ohne die Strukturen einer Großkanzlei: kurze Wege, feste Ansprechpartner, Erklärungen, die auch ohne Vorwissen verständlich sind.

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Internationaler Steuerberater in Hamburg: persönlich, digital, auf Deutsch und Englisch

malia.tax ist eine inhabergeführte Steuerberatungsgesellschaft mit drei Standorten in Hamburg: in der City (Domstraße 10), im Alstertal/Wellingsbüttel (Wellingsbüttler Weg 117) und in Harburg (Neue Straße 41). Ihr Ansprechpartner ist Steuerberater und Partner Kevin Konicke, der schwerpunktmäßig zu Fragen des internationalen Steuerrechts berät: Zuvor tätig bei PricewaterhouseCoopers in Hamburg und Inhouse-Steuerberater in international tätigen Konzernen. Er kennt beide Seiten des Tisches - die des Beraters und die des Mandanten - und übersetzt komplexe Regelungen in konkrete Handlungsoptionen.

Wer „internationaler Steuerberater Hamburg“ sucht, findet bei uns beides: den Standort vor Ort und die grenzüberschreitende Erfahrung. Als internationaler Steuerberater in Hamburg arbeiten wir mit Mandanten in ganz Deutschland und weltweit: per Videotermin, DATEV-Schnittstelle und digitalem Belegaustausch. Sämtliche Leistungen bieten wir auch auf Englisch an.

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Was kostet die Beratung im internationalen Steuerrecht?

Steuererklärungen rechnen wir nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Beratung, Gestaltung und Abwehr erfolgen nach Zeitaufwand: 190 € netto je Stunde für Steuerberater, 120 € netto für fachliche Mitarbeiter. Im Erstgespräch lernen wir Ihren Fall kennen und geben Ihnen eine Einschätzung; konkrete Fachfragen rechnen wir nach Stundensatz ab.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum internationalen Steuerrecht

Was macht ein Steuerberater für internationales Steuerrecht?

Er klärt, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf, wendet Doppelbesteuerungsabkommen und Außensteuergesetz an und betreut Betriebsstätten, Verrechnungspreise, Wegzug und Zuzug. Bei malia.tax ist das ein Schwerpunkt der Kanzlei, keine Nebenleistung.

Wen betrifft die Wegzugsbesteuerung (Deutschland)?

Privatpersonen, die mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft halten und ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen - seit 2025 auch Anleger mit Fondsanteilen ab 1 % oder Anschaffungskosten über 500.000 €.

Wie hoch ist die Wegzugsbesteuerung für Privatpersonen?

Besteuert wird der fiktive Veräußerungsgewinn nach dem Teileinkünfteverfahren: 60 % des Gewinns unterliegen Ihrem persönlichen Steuersatz. Bei einem Wertzuwachs von 1.000.000 € können das rund 250.000 bis 270.000 € sein - zahlbar auf Antrag in sieben Raten.

Wann muss ich keine Wegzugsteuer zahlen?

Wenn keine Beteiligung von mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft (oder eine entsprechend große Fondsposition) besteht, wenn Sie in den letzten zwölf Jahren weniger als sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren - oder wenn die Anteile vor dem Wegzug rechtzeitig umstrukturiert wurden.

Wer erstellt die Steuererklärung für Grenzgänger?

Wir erstellen die deutsche Steuererklärung für Grenzgänger und Grenzpendler und kümmern uns um die notwendigen Freistellungsanträge - mit den Sonderregeln der Abkommen mit Österreich, Frankreich und der Schweiz.

Verrechnungspreise Steuerrecht: Wann brauche ich eine Dokumentation?

Sobald Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen über die Grenze gehen. Die Verrechnungspreise müssen dem Fremdvergleich standhalten (§ 1 AStG) und sind nach § 90 AO zu dokumentieren - wir erstellen und verteidigen die Dokumentation.

Internationaler Steuerberater Hamburg - beraten Sie auch auf Englisch?

Ja. Alle Leistungen von malia.tax sind auf Deutsch und Englisch verfügbar - persönlich in Hamburg (City, Alstertal und Harburg) oder digital.

Ihr nächster Schritt

Nächster Schritt: Erstgespräch vereinbaren

Planen Sie einen Wegzug, eine Gründung im Ausland oder haben Sie bereits Post vom Finanzamt? Schreiben Sie an info@malia.tax, nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie an unter +49 (0)40 30 37 38 90. Im Erstgespräch - auf Deutsch oder Englisch - lernen wir Ihren Fall kennen und zeigen die nächsten Schritte auf.

Zusammenarbeit mit Vertrauen

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Unsere Standorte in Hamburg

Drei Büros in Hamburg - Harburg, City und Alstertal. Persönlich vor Ort oder digital per Videotermin.

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