Büro Hamburg-Harburg
Neue Straße 4121073 Hamburg
In den letzten Jahren sind die sogenannten Kryptowährungen bzw. digital dargestellten Werteinheiten von Währungen immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit gelangt. Die Besonderheit dieser Werteinheiten liegt darin, dass sie nicht von einer Zentralbank oder einer anderen öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert werden. Natürliche oder juristische Personen können die Kryptowährungen als Tauschmittel auf elektronischem Wege übertragen, speichern oder damit handeln. Aus diesen Transaktionen entstehen häufig Gewinne, die der Besteuerung unterliegen können.
Mittlerweile gibt es nicht mehr nur die gängigen Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum, sondern viele weitere, wie bspw. Cardano, Binance Coin oder Ripple. Dadurch rückt der zunehmende Handel mit den Kryptowährungen bei privaten und betrieblichen Anlegern immer mehr in den Fokus der Finanzverwaltung bzw. der Regulierungsbehörden. Auf europäischer Ebene soll durch die Besteuerung und Regulierung von Kryptowährungen vor allem Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindert werden.
Transaktionen mit Kryptowährungen werden als Auslandssachverhalte eingeordnet und unterliegen bei Privatpersonen erhöhten Dokumentations- und Mitwirkungspflichten nach § 90 AO. Dabei geht die Finanzverwaltung prinzipiell von umfassenden Mitwirkungspflichten aus.
Das heißt, dass sowohl die Dokumentation vom Steuerpflichtigen bewältigt, als auch die selbstständige Ermittlung der zu zahlende Steuer vorgenommen und in der Steuererklärung angegeben, werden muss.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

Erstellung von Steuererklärungen bei Erträgen/Verlusten aus Kryptowährungen

Unterstützung bei der Erstellung und beim Review von sog. Kryptoreports

Aufklärung und steuerliche Einordnung Ihrer Wallettransaktionen

Erstellung von Gutachten im Zusammenhang mit Kryptowährungen

Vertretung gegenüber dem Finanzamt und vor dem Finanzgericht

Strafverteidigung bei Hinterziehung von Einkünften im Kryptobereich

Tatsächliche Verständigung mit dem Finanzamt und der Steuerfahndung

Vertretung bei (Steuer-) Strafverfahren vor Gericht

Kryptowährungen und erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG)

Schreiben Sie uns noch heute, um gemeinsam zu starten

Wir unterstützen Sie daher bei allen steuerlichen Angelegenheiten rund um das Thema Besteuerung von Kryptowährungen.
Wir ordnen für Sie die steuerliche Betrachtung von u.a. Airdrops, Lending, Staking, Liquidity Mining und Masternodes ein. Hierbei beachten wir immer die aktuell geltende Rechtsaufassung und klären für Sie bei Bedarf individuelle Sachverhalte mit den Finanzbehörden. Zu jeder Zeit gehen wir vertraulich mit Ihrem Sachverhalt sowie Ihrer Identität um, sodass wir Ihnen eine absolute Diskretion gewährleisten können.





Drei Büros in Hamburg - Harburg, City und Alstertal. Persönlich vor Ort oder digital per Videotermin.
Jetzt gemeinsam wachsen
Schildern Sie uns Ihr Anliegen - wir melden uns persönlich und klären, wie wir Sie unterstützen können.