Büro Hamburg-Harburg
Neue Straße 4121073 Hamburg
Die Jahresabschlüsse spiegeln Ihre betriebswirtschaftlichen Entwicklungen wider und weisen für die Zukunft wesentliche Kennzahlen auf. Bei der Erstellung der Jahresabschlüsse beraten wir Sie auch gerne darüber hinaus, um mögliche Chancen und Risiken aufzuzeigen.
Wir erstellen Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen nicht nur für das Finanzamt, sondern auch als Vorlage bei Banken oder zur Dokumentation der eigenen Unternehmensentwicklung. Jahresabschlüsse erstellen wir sowohl für Einzelunternehmen als auch für Kapital- und Personengesellschaften jeglicher Größe und Industriezweig.

Unsere Leistungen zur Erstellung von Jahresabschlüssen und Gewinnermittlungen umfassen:

Jahresabschlüsse einschließlich Handels- und Steuerbilanzen

E-Bilanzen

Sonder- und Ergänzungsbilanzen inkl. Kapitalkontenentwicklung

Gewinn- und Verlustrechnungen

Anhang und Lageberichterstattung

Einnahmen/Überschuss-Rechnung

Kostenstellen- und Kostenträgerrechnungen

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Wir helfen Ihnen im Falle einer Krise die richtigen Entscheidungen zu treffen. Schneller als gedacht können Sie als Unternehmer in eine Krise geraten: Einbruch der Auftragslage, Zahlungsschwierigkeiten bzw. Wegfall finanzstarker Kunden sind die klassischen Vorboten. Wichtig ist dabei, die entsprechenden Signale für eine drohende Krise frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig gegenzusteuern. Wir helfen Ihnen Sanierungskonzepte zu erarbeiten und Restrukturierungsmaßnahmen einzuleiten, um Ihr Unternehmen in krisensicheres Fahrwasser zurückzubringen.
Durch Prüfung der Liquidität und der bilanziellen Situation im Rahmen der Jahresabschlusserstellung lässt sich feststellen, ob durch geeignete Sanierungsmaßnahmen eine Unterbilanz, eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit vermieden oder abgewendet werden können. So können Sie sich bei drohender, aber noch nicht eingetretener Zahlungsunfähigkeit, außerhalb eines förmlichen Insolvenzverfahrens sanieren.
Ein Ausschnitt unserer Leistungen:
Prüfung des Vorliegens eines Eröffnungsgrundes für das Insolvenzverfahren
Warnen und Hinweisen auf die Insolvenzantragspflichten der Geschäftsführung
Prüfung der bilanziellen Situation auf Überschuldung
Überprüfung Liquiditätslage auf drohende Zahlungsunfähigkeit
Beratung und Entwicklung von Finanzierungskonzepten
Darlegung von Kapitalfreisetzungsmaßnahmen sowie Re- und Neufinanzierung
Unterstützung bei Umsetzung und Überwachung von Konzept und Sanierung
Begleitung bei Gesprächen mit Gläubigern, Banken und Finanzämtern
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